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Mirko Sigloch
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Publicado en 22-06-2020
Bei Bundestagswahlen können die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen. Mit der "Erststimme" wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus seinem Wahlkreis. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299. In jedem davon leben im Durchschnitt 250.000 Menschen. In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen sind möglich. Jeder Kandidat macht Werbung für sich und seine Partei, tourt durch den Bezirk und präsentiert Themen, die seiner Meinung nach für die Region und für seine Partei besonders wichtig sind. Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat und kommt als Abgeordneter in den Bundestag. Alle anderen Kandidaten gehen leer aus. So kommen insgesamt 299 Abgeordnete in den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist. Die "Zweitstimme" - sie ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden. Vereinfacht gesagt: Hat eine Partei 40 Prozent der Zweitstimmen gewonnen, bekommt sie mindestens 40 Prozent der Sitze im Bundestag. Die Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidaten, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin schicken möchte. Dabei kommt es auf die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste an, denn die Parteien entsenden ihre Kandidaten im Verhältnis zu ihren gewonnenen Zweitstimmen nach Berlin. Wer oben steht, kommt eher dran. Bei der Sitzverteilung im Bundestag gilt dann folgendes: Zuerst werden die Plätze an die Direktkandidaten einer Partei vergeben. Dann folgen die Kandidaten von den Landeslisten. Vereinfacht gesagt, kommt die eine Hälfte der Abgeordneten also über die Erststimme in den Bundestag. Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, wird dagegen durch die gewonnenen Zweitstimmen bestimmt.
  • Categoría Gemeinschaftskunde
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    Creative Commons (CC) BY-NC-ND Reconocimiento-No comercial-Sin derivados 4.0 Internacional

    Autor

    Bundeszentrale für politische Bildung für bpb.de / Drehbuch: Astrid Reinberger / Redaktion: Stefan Lampe, Stephan Trinius / Animation: Melih Bilgil / Produktion: 08.2009

    Indicación de las fuentes, p.ej. "Hechos de Wikipedia"

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