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Holger Schott
Holger Schott (23 Videos)
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Veröffentlicht am 19.02.2022
Ich habe die Begründung der Videoüberwachung beim Buchhändler Thalia geprüft und bin zu dem Schluss gekommen, dass diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Begründung, dass "zum Schutz von Leib und Leben der Mitarbeiter und Kunden" dort eine Videoüberwachung - sogar für Kinder - öffentlich zugänglicher Bereiche stattfindet, ist haarsträubend und sicher nicht ernst gemeint. Was konkret ist da schief gelaufen und was braucht es für eine gesetzeskonforme Videoüberwachung? Und wie geht es da jetzt weiter? Antworten hier in diesem Video.

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