||| Erste Hilfe / Schulsanitätsdienst
Täglich versehen die engagierten Helfer*innen ihren Dienst während des Unterrichts, in den Pausen und bei schulischen Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen, Ausflüge und Klassenfahrten. Sie unterstützen die Lehrkräfte in Notfallsituationen, erkennen mögliche Gefahren und können so Unfällen vorbeugen und vermeiden.
Erste Hilfe in der Schule
Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden.
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorgetragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht.
Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern auch akute Notfälle, die durch individuelle Veranlagungen bzw. Erkrankungen entstehen, zu berücksichtigen. Sportunterricht erteilende Lehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sein, jederzeit Erste Hilfe zu leisten.
Ausgebildete Schülerinnen und Schüler können die Erste Hilfe in der Schule unterstützen. Der Schulsanitätsdienst ersetzt jedoch keinesfalls die Gewährleistung der wirksamen Ersten Hilfe durch regelmäßig aus- und fortgebildete Lehrkräfte, ist aber eine wichtige Institution an der Schule!
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